Open Access Policy
Für das Institut für IT-, Medien- und Immaterialgüterrecht ist der freie Zugang (Open Access) zu wissenschaftlichen Informationen ein sehr wichtiges Anliegen. Grundlage für Innovationen ist der unmittelbare und zeitnahe Austausch von Forschungsergebnissen. Daher hält das Institut es für äußerst wichtig, dass die Öffentlichkeit über die Forschungsaktivitäten informiert wird. Das Institut verfolgt aus diesem Grunde bei ihren Veröffentlichungen das Ziel des freien Zugangs, wie es in der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen enthalten ist.
Um den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen zu gewährleisten, hat sich das Institut für IT-, Medien- und Immaterialgüterrecht entschieden ab 2015 sämtliche Veröffentlichungen als Volltext unter einer Creative Commons-Lizenz frei zugänglich zu machen. Die Ansprüche an allgemeingültige Standards und wissenschaftliche Qualität sowie an die DFG-Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis bleiben dabei uneingeschränkt bestehen.